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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06   

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https://dejure.org/2007,116355
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06 (https://dejure.org/2007,116355)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.07.2007 - L 9 AS 591/06 (https://dejure.org/2007,116355)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - L 9 AS 591/06 (https://dejure.org/2007,116355)
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  • SG Düsseldorf, 27.04.2006 - S 35 AS 103/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    Mit Widerspruch vom 12. Dezember 2005 machte der Berufungskläger geltend, dass die Hartz IV-Gesetze nach seiner Ansicht verfassungswidrig seien und nahm Bezug auf sein vor dem Sozialgericht (SG) Hildesheim laufendes Verfahren (Aktenzeichen S 35 AS 103/05), indem er Leistungen in Höhe von 730, 20 Euro begehrte.

    Der Entscheidung hat die Verwaltungsakte der Berufungsbeklagten, die Vorverfahrensakten des SG (S 13 AS 56/06 und S 35 AS 103/05), des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (L 7 AS 484/05) sowie die Gerichtsakte zu Grunde gelegen.

  • SG Hildesheim, 22.08.2006 - S 35 AS 213/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    Während des anschließenden Klageverfahrens vor dem SG (Aktenzeichen S 35 AS 213/06) hat der Kläger seinen bisherigen Vortrag aufrechterhalten.

    Sie verweist zwecks Vermeidung von Widerholungen auf ihren bisherigen Vortrag in dem Rechtsstreit vor dem SG zum Aktenzeichen S 35 AS 213/06 sowie auf den diesbezüglichen Gerichtsbescheid des SG vom 22. August 2006, dem sie sich voll anschließt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2007 - L 9 B 278/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    Der Senat hat im vorbereitenden Verfahren die Beschwerde des Berufungsklägers vom 20. September 2006 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des SG vom 22. August 2006 als unbegründet zurückgewiesen (Aktenzeichen L 9 B 278/06 AS), weil der Berufungsbeklagte den dem Kläger zustehenden Leistungsanspruch zutreffend ermittelt und bewilligt habe.

    Der Senat hat bereits im vorangegangenen Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 4. Januar 2007 (Aktenzeichen L 9 B 278/06 AS) die Rechtmäßigkeit des Regelsatzes von 345, 00 Euro pro Monat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG bestätigt.

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    Dies muss als vertretbarer Ausgleich für den Wegfall der meisten einmaligen Beihilfen betrachtet werden, auch wenn die Bundesregierung in dem Verfahren zur Steuerfreiheit des Existenzminimums noch davon ausgegangen ist, dass die einmaligen Leistungen der Sozialhilfe durchschnittlich etwa 20 Prozent des Regelsatzes betragen hätten (siehe BVerfGE 87, Seite 153, 174; SG Berlin, a. a. O.).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    So habe nunmehr auch das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 23. November 2006 (Aktenzeichen B 11b AS 1/06 R) keine durchgreifenden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 und Abs. 3 SGB II sowie gegen die aus den Gesetzesmaterialien nachvollziehende Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis festgestellt.
  • BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95

    Sozialhilferecht - Regelsatzfestsetzung, Festlegung der Regelsätze für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    Das zur Anwendung gebrachte Statistikmodell ist nach der Rechtssprechung des BVerwG (BVerwGE 102, Seite 366) grundsätzlich ein geeignetes Bedarfsbemessungssystem.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    Gleichfalls hat der 8. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 24. August 2006 (Aktenzeichen L 8 AS 467/05) bereits die gesetzliche Festsetzung der Regelleistung in § 20 Abs. 2 und 3 SGB II für verfassungskonform bewertet (siehe auch Urteil vom 4. Januar 2007, L 9 AS 451/06).
  • SG Berlin, 02.08.2005 - S 63 AS 1311/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    Der Gesetzgeber durfte den Rentenwert zur Grundlage der Hochrechnung machen, da die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II bezüglich jährlicher Anpassungen gegenüber Rentnern nicht besser gestellt werden müssen (vgl. SG Berlin, Urteil vom 2. August 2005, Aktenzeichen S 63 AS 1311/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 7 AS 484/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    Der Entscheidung hat die Verwaltungsakte der Berufungsbeklagten, die Vorverfahrensakten des SG (S 13 AS 56/06 und S 35 AS 103/05), des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (L 7 AS 484/05) sowie die Gerichtsakte zu Grunde gelegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2007 - L 9 AS 451/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06
    Gleichfalls hat der 8. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 24. August 2006 (Aktenzeichen L 8 AS 467/05) bereits die gesetzliche Festsetzung der Regelleistung in § 20 Abs. 2 und 3 SGB II für verfassungskonform bewertet (siehe auch Urteil vom 4. Januar 2007, L 9 AS 451/06).
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